AGB

I Geltungsbereich

1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern, zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.

2) Sie gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, diese wurden vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart.

II. Vertragsabschluss, -partner

1) Der Vertrag kommt erst dann zustande, wenn das Hotel das Angebot des Kunden zum Vertragsschluss annimmt und dem Kunden dies in Textform bestätigt. Sollte eine Bestätigung in Textform im Einzelfall nicht möglich oder nicht erwünscht sein, genügt auch die ausdrückliche telefonische Bestätigung durch das Hotel.

2) Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde, der die Leistung des Hotels in Anspruch nimmt. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag.

III. Leistungen, Preise, Zahlung

1) Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Soweit nicht anders vereinbart, besteht kein Anspruch auf Bereitstellung eines bestimmten Zimmers.

2) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und für die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.

3) Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsabschluss werden die Preise entsprechend angepasst.

4) Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis zwischen Vertragsschluss und Leistungserbringung, so kann das Hotel den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % anheben. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

5) Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.

6) Das Hotel ist berechtigt, die verbindliche Reservierung des Zimmers von der Leistung einer Anzahlung abhängig zu machen. Das Hotel kann auch noch nach Vertragsschluss eine angemessene Anzahlung verlangen.

7) Der vom Kunden zu zahlende Rechnungsbetrag ist spätestens mit der Abreise des Kunden fällig und zu begleichen. Vom Hotel geforderte Anzahlungen sind bis zu dem jeweils vom Hotel angegebenen Zeitpunkt zu bezahlen.

8) Das Hotel ist berechtigt, jederzeit – auch nach Übernahme des Zimmers – eine Vorauszahlung des vollen Preises oder eine Sicherheitsleistung zu verlangen, wenn es Zweifel an der Leistungsfähigkeit des Kunden hat. Bei Aufenthalten von über einer Woche oder Forderungen von über € 500,00 für bereits erbrachte Leistungen kann das Hotel auch Zwischenabrechnungen erteilen, die sofort zur Zahlung fällig sind.

9) Bei Zahlungsverzug des Kunden mit auch nur einer Rechnung ist das Hotel berechtigt, alle weiteren und zukünftigen Leistungen für den Kunden einzustellen, wenn das Hotel den Kunden zuvor unter Fristsetzung gemahnt und die Einstellung zukünftiger Leistungen für den Fall der nicht rechtzeitigen Zahlung angedroht hat.

10) Die Akzeptierung und die Auswahl von Kreditkarten sind dem Hotel in jedem einzelnen Fall der Vorlage einer Kreditkarte freigestellt und zwar auch dann, wenn die grundsätzliche Akzeptanz von Kreditkarten durch Aushänge im Hotel angezeigt wird. Die Entgegennahme von Schecks, Kreditkarten und sonstigen Zahlungsmitteln erfolgt nur erfüllungshalber.

IV. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

1) Dem Kunden steht ein Aufrechnungsrecht gegen Forderungen des Hotels nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Hotel anerkannt sind.

2) Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur insoweit, als der Anspruch des Hotels und der Gegenanspruch des Kunden auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen.

V. Rücktritt des Hotels

1) Sofern im Einzelfall bei Abschluss des Vertrages ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

2) Wird eine Anzahlung (vgl. III Nr. 5) oder eine Vorauszahlung (vgl. III Nr. 7) auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3) Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden; das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist, der Kunde ohne Zustimmung des Hotels das Zimmer einem Dritten zur Nutzung überlaÅNsst. Der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist.

4) Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

VI. Rücktritt des Kunden

1) Ein Rücktrittsrecht des Kunden besteht nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen oder aufgrund vertraglicher Vereinbarung. Sofern im Einzelfall bei Abschluss des Vertrages zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde nur bis zu diesem Termin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen.

2) Andernfalls ist der Kunde zur Zahlung des vereinbarten Entgelts auch dann verpflichtet, wenn er die Leistung des Hotels nicht in Anspruch nimmt. Das Hotel hat dabei jedoch die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer, sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

3) Dem Hotel steht es frei, den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 80% des vereinbarten Zimmerpreises zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass die tatsächlich eingesparten Aufwendungen höher sind oder dem Hotel kein bzw. nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

VII. Zimmerübergabe, -rückgabe/ Überlassung an Dritte

1) Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat ohne gesonderte Vereinbarung keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

2) Sofern nicht im Voraus eine spätere Ankunftszeit vereinbart oder das Zimmer bereits im Voraus vollständig bezahlt wurde bzw. dem Hotel vom Kunden eine Kreditkartennummer mitgeteilt wurde, die eine Abbuchung des Zimmerpreises auch bei Nichterscheinen des Kunden ermöglicht, hat das Hotel das Recht, das gebuchte Zimmer nach 18 Uhr anderweitig zu vergeben. Der Kunde hat in diesem Fall keine Ansprüche gegen das Hotel.

3) Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 80%, ab 18.00 Uhr können 100% des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung gestellt werden. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Weitergehende mögliche Schadensersatzansprüche des Hotels bleiben unberührt.

4) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Sollte das Hotel einer solchen Unter- oder Weitervermietung nicht zustimmen, so begründet dies kein Rücktrittsrecht des Kunden.

VIII. Ablehnungsrecht / Verweisungsrecht

1) Das Hotel ist berechtigt, einem Kunden den Zugang zum Hotel und die Unterbringung zu verweigern, wenn bei der Ankunft des Kunden die begründete Sorge besteht, dass dieser unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen steht, oder wenn er sich gegenüber dem Hotelpersonal oder anderen Kunden ausfällig verhält. Das Hotel ist berechtigt, einen Kunden aus dem Hotel zu verweisen und den mit ihm bestehenden Vertrag fristlos zu kündigen, wenn er die Ruhe wiederholt stört, andere Kunden oder das Hotelpersonal belästigt oder beleidigt.

IX. Haftung des Hotels / Verjährung

1) Die verschuldensunabhängige Haftung des Hotels nach § 536 a BGB wird ausgeschlossen.

2) Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, übernimmt das Hotel keine Verantwortung für das abgestellte Fahrzeug und darin gelagerte Sachen; es kommt also kein Verwahrungsvertrag zustande. Das Hotel haftet dementsprechend nicht bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, es sei denn, das Hotel hätte den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt.

3) Für Schäden an sonstigen eingebrachten Sachen des Kunden haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen der § 701 ff. BGB. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können im Hotelsafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

4) Für Vermögensschäden des Kunden haftet das Hotel grundsätzlich nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Das Hotel haftet abweichend hiervon bei Vermögensschäden auch für einfache Fahrlässigkeit, sofern es schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat; in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung allerdings auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Um wesentliche Vertragspflichten handelt es sich bei den Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

5) Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten für alle Schadensersatzansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund.

6) Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren unabhängig von der Kenntnis der den Anspruch begründenden Umstände und des Schuldners in spätestens fünf Jahren. Diese Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder von wesentlichen Vertragspflichten oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung sonstiger Pflichten des Hotels beruhen.

X. Schlussbestimmungen

1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags und dieser Geschäftsbedingungen müssen schriftlich erfolgen.

2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

3) Ausschließlicher Gerichtsstand, auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten, ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Dies gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

4) Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Internationalen Privatrechts ist ausgeschlossen.

5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften